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   OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17   

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https://dejure.org/2018,41059
OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17 (https://dejure.org/2018,41059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.10.2018 - 2 A 316/17 (https://dejure.org/2018,41059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 2 A 316/17 (https://dejure.org/2018,41059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BBesG § 9
    Verlust der Besoldung; Disziplinarurteil; materielle Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines überwiegenden Vollzugsinteresses für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17
    Der hiergegen gestellte Eilantrag hatte nach Ablehnung durch das Verwaltungsgericht (Beschl. v. 19. Mai 2010 - 11 L 171/10 -) im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg (Beschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 -).

    Hierfür spreche auch der Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

    Die im Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - vertretene gegenteilige Rechtauffassung wird angesichts des nachfolgend ergangenen eindeutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - nicht mehr aufrecht erhalten.

    Sie bildet damit die verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Rückforderung bzw. Einbehaltung der Bezüge (vgl. Plog/Wiedow, BBG und weitere Gesetze, Stand Juli 2018, BBesG, § 9 Rn. 63 unter Hinweis auf Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - a. a. O.).

    Nichts anderes folgt aus dem Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - insoweit wird auf die Ausführungen unter 2.b) verwiesen.

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17
    Bei einem disziplinarrechtlichen Urteil erwachse neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte wegen eines bestimmten Verhaltens ein Dienstvergehen begangen habe, in materielle Rechtskraft (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2016 - 2 C 17.15 -, juris).

    8 a) Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - zur Bindungswirkung nach § 3 BDG i. V. m. § 121 VwGO gestützt.

    Die im Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - vertretene gegenteilige Rechtauffassung wird angesichts des nachfolgend ergangenen eindeutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - nicht mehr aufrecht erhalten.

    Der Senat verweist hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - juris (vgl. die Ausführungen unter 2.a)) sowie hinsichtlich der Voraussetzungen einer Rechtskraftdurchbrechung auf die vom Verwaltungsgericht zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung (UA S. 15).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17
    16 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16 April 2008, SächsVBl. 2008, 191,194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17
    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch - wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO ergibt - durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass die Tatsachengerichte nicht in Ermittlungen einzutreten brauchen, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17

    Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität;

    Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (2 A 316/17), die sich gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von acht Windenergieanlagen (WEA) richtet.

    Über die dagegen von der Antragstellerin am 9. Juni 2017 erhobene Klage (2 A 316/17) ist noch nicht entschieden.

    Die von ihr gegen die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhobenen Einwände rechtfertigen nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer dagegen erhobenen Klage (2 A 316/17).

  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 B 50/17

    Heranziehung zu Zweitwohnungssteuer

    Am 19.09.2017 hat der Antragsteller Klage erhoben (Az. 2 A 316/17) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Ein Erfolg der parallel zum Aktenzeichen 2 A 316/17 erhobenen Klage ist nicht überwiegend wahrscheinlich.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2017 - 12 ME 163/17

    Antragskonkurrenz zwischen für Windenergieanlagen gestellten Anträgen auf Erlass

    Über die dagegen von der Antragstellerin am 9. Juni 2017 erhobene Klage (2 A 316/17) sei noch nicht entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2017 - 12 ME 163/17
    Über die dagegen von der Antragstellerin am 9. Juni 2017 erhobene Klage (2 A 316/17) sei noch nicht entschieden.
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